Energieausweis

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet.
Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis bei umfassender Sanierung, Vermietung oder Verkauf Pflicht.
Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre und schafft Käufern und  Mietern Vergleichbarkeit der Immobilie durch die enthaltenen Effizienzklassen A+ bis H.
Bei Besichtigungen muss der Ausweis vorgelegt werden.

Unterschied zwischen den zwei Versionen "verbrauchsbasierter Energieausweis" und "bedarfsbasierter Energieausweis"

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Beide Versionen beinhalten:

  • Energieeffizienzklasse
  • Endenergiebedarf bzw. den Verbrauch
  • CO₂-Emissionen
  • Empfehlungen zur Sanierung

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Heizverbrauch der letzten drei Jahre.
Der Bedarfsausweis basiert auf der Gebäudesubstanz und Heizungstechnik und ist damit wesentlich ausführlicher.

Aussteller von Energieausweisen sind qualifizierte Fachleute wie Energieberater, Architekten oder Schornsteinfeger.

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Wer braucht einen Energieausweis

Immobilien-Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder wollen.Schon beim inserieren einer Immobilie müssen laut §87 Gebäudeenergiegesetz (GEG) Angaben aus dem Ausweis veröffentlicht werden. Sobald es zum Verkauf oder zur Vermietung kommt muss der Energieausweis den Käufern bzw. Mietern vorgelegt werden. Bei größeren Sanierungen kann ein neuer Enerigeausweis erforderlich werden, wenn sie die Werte grundlegend geändert haben.

Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Immobilien, nicht beheizte Ferienhäuser oder auch für kleinere Einheiten mit weniger als 50 qm Nutzfläche.